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Beitragsordnung gültig ab 01.01.2024

 

des Gesundheitssportverein Radebeul-Ost e.V. 

 
1. Allgemeines 
Die Beitragsordnung legt fest, in welcher Höhe sowie Art und Weise die Mitglieder des Vereins ihre 
Beiträge zu entrichten haben. Grundlage dafür bildet der §7 der Satzung des Vereins.   

 

2. Grundbeitrag 
Der Verein erhebt für alle Mitglieder einen monatlichen Grundbeitrag. 
Beitrag: 12,00 Euro 
Ermäßigt (Schüler, Studenten, Rentner): 10,00 Euro 

 

 

3. Gruppenbeitrag 
Bei Aufnahme in den Verein wählt jedes Mitglied eine Übungsgruppe und bestimmt somit die 
Zugehörigkeit zu dieser. Eine Übungseinheit beträgt  45min. 
Für alle Übungsgruppen gelten folgende Beiträge pro Monat: 

 

eine Übungseinheit pro Woche 8,00€

zwei Übungseinheiten pro Woche 12,00 €
 

 

4. Rabatt: 
Monatliche Zahlung: keinen 
½ -jährliche Zahlung: 4Euro / 4 Euro 
Jährliche Zahlung: einen Monatsbeitrag

 

5. Aufnahmegebühr 
Die Aufnahmegebühr ist ein Festbetrag  von 10,00 Euro, der einmalig bei Aufnahme in den 
Gesundheitssportverein Radebeul-Ost e.V. zu entrichten ist. 

 

6. Rehasport 
Die Krankenkassen fördern die Teilnahme am Rehabilitationssport für 50 bzw. 120 Übungseinheiten. 
Die Mitgliedschaft im Verein ist keine Voraussetzung um an den Rehabilitationssportangeboten des 
Vereins „Gesundheitssportverein Radebeul-Ost e.V.“ teilzunehmen.  Der Verein übernimmt die 
Abrechung mit der Krankenkasse. Nach Ablauf der verordneten Übungseinheiten können (und sollen) 
die betroffenen Sportfreunde andere Vereinsangebote wahrnehmen. Dabei gelten die 
entsprechenden Beiträge aus Pkt. 2 und 3. 

 

7. Entrichtung der Beiträge 
Die Mitgliedsbeiträge sind ab Beitrittsmonat in voller Höhe zu entrichten und monatlich, halbjährlich 
oder jährlich je nach Wahl der Beitragszahlung mittels Überweisung zu zahlen. Monatliche  Beiträge 
sind bis zum 15. des laufenden Monats, halbjährliche Beiträge bis 15. Januar  und  15. Juli und 
Jährliche bis 15. Januar des laufenden Jahres zu zahlen. 
Über Stundung oder Erlass von Beiträgen entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. 

 

8. Mahngebühr 
Eine Mahngebühr wird erhoben, wenn Mitglieder schriftlich an die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen 
und Gebühren erinnert werden müssen. Die Mahngebühr beträgt  5,00 Euro pro Zahlungserinnerung. 

 

9. Gültigkeit und Verfahren 
Die Beitragsordnung hat Gültigkeit für alle Mitglieder des Vereins. Sie tritt am  01.01.2024 auf 
Beschluss vom 01.12.2023 der Mitgliederversammlung in Kraft.

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